Rechtsprechung
BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen zu privatrechtlichen Verträgen - Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherrn - Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten - Zulässigkeit des Rechtsweges vor den Verwaltungsgerichten - Aufgaben der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 69
- NJW 1961, 1355
- MDR 1961, 581
- DVBl 1961, 795
- DÖV 1961, 619
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Der vorliegende Fall liege anders als der in dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1960 (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457) behandelte; denn die Klägerin habe hier nicht die Pflichten der Beklagten aus § 2 RGaO übernommen, es sei nichts vereinbart worden, was eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verteilung öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsehe.Dabei hat das Berufungsgericht mit Recht nicht auf die äußere Form und die wörtlichen Formulierungen des Vertrages, sondern auf dessen Zweck und Inhalt abgestellt; denn für die Frage, ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, ist der Gegenstand der vertraglichen Regelung entscheidend und demgemäß muß den Ausgangspunkt der Untersuchung die Frage bilden, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlichrechtlich oder privatrechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457).
Wenn der Senat derartige "Ablösungsverträge" - diese üblich gewordene Bezeichnung trifft nicht das Wesentliche - teils als öffentlich-rechtliche (BGHZ 32, 214), teils als privatrechtliche (Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 -) angesehen hat, so beruht dies nicht auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage, sondern darauf, daß die den rechtlichen Charakter der Verträge bestimmenden Umstände verschieden lagen, worauf in dem Urteil vom 25. April 1960 bereits hingewiesen worden ist (vgl. NJW 1960, 1458 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] , insoweit in BGHZ 32, 214 nicht abgedruckt).
Die Verwaltungspraxis hat verschiedentlich den Wunsch nach einer einheitlichen rechtlichen Einordnung solcher Verträge geäußert, wobei aus Rechts- oder Zweckmäßigkeitsgründen für alle Fälle entweder die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (so Clasen NJW 1959, 1282) oder der ordentlichen Gerichte (so Weis NJW 1960, 1762) befürwortet worden ist.
Der Senat hat in dem schon genannten Urteil vom 25. April 1960 (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457) ausgeführt, daß ein Vertrag jedenfalls dann einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand hat und dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, wenn er einen der öffentlich-rechtlichen Regelung unterworfenen Sachverhalt betrifft und eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verteilung öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht.
Die Entscheidung ist im Schrifttum teil zustimmend (Menger, Verw.Arch. 1961, 92, 99), teils ablehnend gewürdigt worden (Weis NJW 1960, 1762).
- BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56
Wasserentnahme aus dem Rhein
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Ob ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherrn dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zugehört, ist vom Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden (Ergänzung zu BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] und 32, 214).So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Revisionsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob die von einer Behörde errichtete Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlich-rechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Staat ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag oder ein zwischenstaatliches Verwaltungsabkommen ist (BGHZ 32, 76), in der Beurteilung der Sachlage frei und nicht an die Auffassung des Berufungegerichts gebunden ist; denn es handelt sich insoweit nicht um die Auslegung der Erklärung, sondern um die rechtliche Würdigung des Sachverhalts (BGHZ 28, 34, 39) [BGH 25.06.1958 - V ZR 275/56] .
- BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58
Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen …
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Ob ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherrn dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zugehört, ist vom Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden (Ergänzung zu BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] und 32, 214).So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Revisionsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob die von einer Behörde errichtete Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlich-rechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Staat ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag oder ein zwischenstaatliches Verwaltungsabkommen ist (BGHZ 32, 76), in der Beurteilung der Sachlage frei und nicht an die Auffassung des Berufungegerichts gebunden ist; denn es handelt sich insoweit nicht um die Auslegung der Erklärung, sondern um die rechtliche Würdigung des Sachverhalts (BGHZ 28, 34, 39) [BGH 25.06.1958 - V ZR 275/56] .
- BGH, 27.10.1960 - III ZR 157/59
Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen - …
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Es handelt sich vielmehr um ein Verwaltungsgebiet, bei dem - auch nach heutiger Auffassung - ein Handeln der Gemeinde im Privatrechtsbereich möglich ist und die Gemeinde bestimmen kann, ob sie im öffentlich-rechtlichen oder im privat-rechtlichen Bereich handeln will (BGH NJW 1961, 73).Die von dem Berufungsgericht hervorgehobene Beziehung zu einem öffentlich-rechtlichen Akt, der erstrebten Befreiung, schließt die Möglichkeit eines privatrechtlichen Handelns nicht notwendig aus (BGH NJW 1961, 73).
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Da das Berufungsgericht hiernach zu Unrecht von einer sachlichen Prüfung des Anspruchs abgesehen hat, muß das angefochtene Urteil gemäß § 539 ZPO aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (vgl. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53] ). - BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Schließt die Gemeinde mit dem Bauherrn einen Vertrag, der darauf abzielt, einen Zustand zu schaffen oder eine Regelung zu ermöglichen, die etwaige Bedenken gegen eine Befreiung ausräumen, so macht sie weder die Erteilung eines Verwaltungsaktes von einer (unzulässigen) Gegenleistung abhängig (BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] ; Urteil vom 20. Dezember 1955 - V ZR 79/54 -), noch/bewegt sie sich überhaupt auf einen Gebiet, das notwendig ein obrigkeitliches Handeln erfordert. - BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55
Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Schließt die Gemeinde mit dem Bauherrn einen Vertrag, der darauf abzielt, einen Zustand zu schaffen oder eine Regelung zu ermöglichen, die etwaige Bedenken gegen eine Befreiung ausräumen, so macht sie weder die Erteilung eines Verwaltungsaktes von einer (unzulässigen) Gegenleistung abhängig (BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] ; Urteil vom 20. Dezember 1955 - V ZR 79/54 -), noch/bewegt sie sich überhaupt auf einen Gebiet, das notwendig ein obrigkeitliches Handeln erfordert. - BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59
Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten - Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Wenn der Senat derartige "Ablösungsverträge" - diese üblich gewordene Bezeichnung trifft nicht das Wesentliche - teils als öffentlich-rechtliche (BGHZ 32, 214), teils als privatrechtliche (Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 -) angesehen hat, so beruht dies nicht auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage, sondern darauf, daß die den rechtlichen Charakter der Verträge bestimmenden Umstände verschieden lagen, worauf in dem Urteil vom 25. April 1960 bereits hingewiesen worden ist (vgl. NJW 1960, 1458 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] , insoweit in BGHZ 32, 214 nicht abgedruckt). - BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59
Ersatzfähigkeit der Reisekosten eines Angehörigen zur Beerdigung
Auszug aus BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Ob ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Bauherrn dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zugehört, ist vom Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden (Ergänzung zu BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] und 32, 214).
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Sie beziehen sich, soweit dies hier interessiert, "auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich ... geregelte Sachverhalte" (BGH, Urteil vom 25. April 1960-III ZR 81/59 - in BGHZ 32, 214 [216]); ferner BGH, Urteile vom 27. März 1961 - III ZR 6/60 - in BGHZ 35, 69 [71], vom 21. Dezember 1964 - III ZR 70/63 - in DVBl. 1965, 276 [277], vom 12. Juli 1971 - III ZR 252/68 - in BGHZ 56, 365 [368] und vom 31. Januar 1972 - III ZR 220/69 - [NJW 1972, 585 [BGH 31.01.1972 - III ZR 220/69]] und begründen daher ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vgl. § 41 des Regierungsentwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes [Deutscher Bundestag, Drucksache VI/1173]). - BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68
Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen
Ob eine Vereinbarung dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, entscheidet sich nach dem Gegenstand, den sie regelt, und demgemäß ist Ausgangspunkt der Prüfung die Frage, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 35, 69, 71) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] .Diese Bedeutung hat indessen die tatrichterliche Auslegung nur für den Inhalt der Vereinbarung, über den hier keine Zweifel bestehen; bei der rechtlichen Einordnung des Geschäfts geht es dagegen um die Beurteilung von Rechtsfragen, die das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] ; 35, 69, 72) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] .
Wie der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung ebenfalls entschieden hat, können die Voraussetzungen für die Erteilung eines Baudispenses dadurch geschaffen werden, daß der Baubewerber sich durch einen privatrechtlichen Vertrag gegenüber der Gemeinde z.B. zu Geldleistungen verpflichtet (Urteile vom 27. Oktober 1960 - III ZR 157/69 = NJW 1961, 73 betreffend eine sogenannte Unternehmerstraße; Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 S. 9 ff und BGHZ 35, 69 betreffend die Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung von Kfz-Einstellplätzen; Urteil vom 8. Mai 1961 - III ZR 58/60 - betreffend einen "Anbauvertrag", durch den ein Bauherr sich zur vorzeitigen Zahlung von nach § 15 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 - GS 561 - anfallenden Straßenbaukosten verpflichtet hat; offengelassen ist die Rechtswegfrage - weil nicht entscheidungserheblich - im Urteil vom H. Juli 1966 - III ZR 190/64 = LM § 134 BGB Nr. 50 = DVBl 1967, 36 betreffend die Vereinbarung eines "Kulturbeitrags").
In BGHZ 35, 69 (75) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] ist ausgeführt: "Schließt die Gemeinde mit dem Bauherrn einen Vertrag, der darauf abzielt, einen Zustand zu schaffen oder eine Regelung zu ermöglichen, die etwaige Bedenken gegen eine Befreiung ausräumen, so macht sie weder die Erteilung eines Verwaltungsaktes von einer (unzulässigen) Gegenleistung abhängig (BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] ; Urteil vom 20. Dezember 1955 - V ZR 79/54 -), noch bewegt sie sich überhaupt auf einem Gebiet, das notwendig ein obrigkeitliches Handeln erfordert.
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …
Der Kläger strebe mit der Nutzungsänderung lediglich eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit seines Hauses an; sei er nicht in der Lage, die dafür nötigen Einstellplätze zu schaffen, so müsse er entweder auf die Nutzungsänderung verzichten und sich mit der genehmigten Nutzung auf Grund der Erlaubnis vom 22. September 1960 begnügen oder er müsse - entsprechend einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1961, 1355) - versuchen, durch Abschluß einer Vereinbarung mit der Beklagten über die "Ablösung" der Einstellplatzpflicht durch Geldleistung die Voraussetzungen für die Erteilung eines Dispenses nach § 58 Abs. 2 RGaO zu schaffen.
- BGH, 27.11.1980 - III ZR 82/79
Zulässigkeit eines Ablösungsvertrages unter der Geltung der Reichsgaragenordnung …
Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 35, 69 den Ablösungsvertrag als bürgerlich-rechtlichen Vertrag angesehen.Ebenso kann offenbleiben, ob die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dem Senat Anlaß geben kann, den in BGHZ 35, 69 eingenommenen Rechtsstandpunkt aufzugeben.
Aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1965 - Ib ZR 55/63 und BGHZ 35, 69 kann die Revision nichts für sich herleiten.
- BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Kreuzung von Starkstromleitung und Straße
Behördliche Willensäußerungen unterliegen grundsätzlich der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 32, 76, 84); namentlich ist die Frage, ob der Inhalt einer Urkunde einen Verwaltungsakt oder einen bürgerlichrechtlichen Vertrag darstellt (BGHZ 28, 34) oder ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht angehört (BGHZ 35, 69), vom Revisionsgericht frei und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden.Die Erteilung der Erlaubnis wurde dann nicht von einer unzulässigen Gegenleistung abhängig gemacht, vielmehr die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die Erlaubnis mit Rücksicht auf die gegebenen Interessen der Allgemeinheit erteilt werden könne (vgl. BGHZ 26, 84, 87; 35, 69).
- BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77
Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz - …
Das Berufungsgericht hat den Ablösungsvertrag in Anlehnung an die Senatsentscheidung BGHZ 35, 69 als bürgerlich-rechtlichen Vertrag an gesehen.Ebenso kann offenbleiben, ob die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dem Senat Anlaß geben kann, den in BGHZ 35, 69 eingenommenen RechtsStandpunkt aufzugeben.
- BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78
Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …
Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist, bestimmt sich, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, - und zwar so, wie sich dieses Rechtsverhältnis nach dem Sachvortrag der klagenden Partei darstellt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 4. Juni 1974 - GemS-OGB 2/73 = NJW 1974, 2087; BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68]; 71, 180, 181; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 1978 - KZR 16/77 - Bundeswehrheime -).Die Auslegung der dieser rechtlichen Einordnung zugrunde liegenden Vereinbarung und die Feststellung des Willens der Vertragspartner ist jedoch Sache des Tatrichters (BGHZ 35, 69, 72), und dessen Ausführungen lassen im vorliegenden Fall einen Rechtsfehler nicht erkennen.
- BVerwG, 30.04.1976 - VII C 58.74
Öffentliche Kunstpflege, Verfahrensrecht
Ein Vertragsgegenstand ist öffentlichrechtlicher Natur, wenn er sich auf einen von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt bezieht (vgl. BVerwGE 42, 331 [332]; BGHZ 32, 214 [216]; 35, 69 [71] und 56, 365 [368]).Bei der rechtlichen Einordnung des Vertrags ist das Revisionsgericht nicht an die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts gebunden, weil es sich hierbei um die Beurteilung einer Rechtsfrage des revisiblen Bundesrechts handelt, die das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 35, 69 [72] und 56, 365 [368]).
- BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70
Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Vereinbarung zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Charakter hat, ist das Revisionsgericht nicht an die Auffassung des Tatrichters gebunden (BGHZ 32, 76, 84 [BGH 25.02.1960 - II ZR 125/58] ; 35, 69, 72) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] . - BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68
Rechtsnatur des Erschließungsvertrages
Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zugehört, ist vom Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden (vgl. zu den einzelnen Voraussetzungen BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] ; 32, 214 [BGH 25.04.1960 - III ZR 55/59] ; 35, 69) [BGH 26.04.1961 - VIII ZR 41/60] .Es entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Bestimmung der Rechtsnatur maßgeblich auf den Gegenstand der vertraglichen Regelung ankommt (BGHZ 32, 214, 216 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] ; 35, 69, 71 [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] ; BVerwGE 22, 138, 140) [BVerwG 05.10.1965 - IV C 26/65] .
- BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
- BGH, 29.09.1972 - V ZR 140/70
Pflicht zur Übereignung eines Grundstücksstreifens nach der Genehmigung einer …
- BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69
Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der …
- BGH, 13.03.1970 - V ZR 17/67
Abgrenzung von bürgerlicher oder öffentlich-rechtlicher Streitigkeit nach dem …
- BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen …
- BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98
Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs
- BSG, 19.03.1986 - 8 RK 58/84
- BGH, 21.11.1985 - III ZR 196/84
Überlassung der Wasserversorgung an eine Genossenschaft privaten Rechts
- BGH, 29.05.1979 - KZR 8/78
Eröffnung des Rechtswegs bei den ordentlichen Gerichten aufgrund der Verweisung …
- BGH, 23.06.1975 - III ZR 76/73
Anforderungen an die Ermittlung des Rechtsweges - Zulässigkeit des Rechtswegs zu …
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69
Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen …
- BSG, 19.03.1986 - 8 RK 13/85
- BFH, 24.06.1988 - III R 141/85
Bindung des Revisionsgerichts an die Auslegung eines Vertrags durch das …
- BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Rechtsnatur eines Überlassungsvertrages zur Bewirtschaftung einer Kantine - …
- BGH, 31.01.1972 - III ZR 220/69
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Sittenwidrige Koppelung der …
- BFH, 27.05.1964 - IV 149/62 S
Zuordnung des Betrags, den der Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung …
- BGH, 05.03.1962 - III ZR 198/61
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1972 - III ZR 205/70
Ablehnung einer Einberufung zum Vorbereitungsdienst nach Erhalt einer …
- BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 119/63
- BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61
Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes - …
- BGH, 12.10.1961 - VII ZR 260/59
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1961 - VII ZR 167/60
Voraussetzungen des Anspruchs
- BGH, 27.03.1961 - III ZR 62/60
Vertrag über die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Schaffung von …
- BGH, 10.04.1963 - V ZR 114/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1961 - VII ZR 86/60
Rechtsmittel
- BGH, 04.02.1972 - V ZR 29/70
Abfindungsanspruch wegen der Übereignung von Grundstücken an das Deutsche Reich - …
- BGH, 12.06.1969 - VII ZR 241/68
Voraussetzungen für das Bestehen eines Liquidationsrechts - Anforderungen an die …
- BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 163/64
Vertragliche Pflicht zur Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage - …
- BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 55/63
Unterscheidung zwischen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und der …
- BGH, 05.11.1962 - III ZR 43/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1961 - III ZR 58/60
Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Zahlung eines Anliegerbeitrages - …
- BGH, 31.01.1972 - III ZR 219/69
Eröffnung des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten - Prüfung des Rechtsweges …
- BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 166/64
Sofortige Vollziehung einer Anordnung über eine Marktaufhebung - Voraussetzungen …
- BGH, 28.04.1966 - III ZR 199/63
Devisenzuteilungen für eine Einfuhr billigen mexikanischen Dosenfleisches - …
- BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63
Rechtliche Einordnung eines Wasserbenutzungsrechts - Umwandlung eines …
- BGH, 27.02.1964 - III ZR 22/63
Rechtsmittel
- BGH, 08.06.1962 - V ZR 226/60
Rechtsmittel
- BGH, 20.09.1962 - III ZR 84/61
Rechtsmittel
- BGH, 06.10.1967 - V ZR 139/64
Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss